Die Bundesregierung stellt den Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen auf rein elektronische und damit maschinell verarbeitbare Rechnungen um. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden dafür die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Die Softwaresysteme werden nun sukzessive für das neue Rechnungsformat aufgerüstet.
Nur Rechnungen bis zu 250 Euro und Fahrausweise bleiben zwischen Unternehmen dauerhaft auf Papier zulässig.
E-Rechnung bewährt sich anderswo bereits
Vergleichbare Lösungen in anderen europäischen Ländern sind bei den Unternehmen durchweg positiv aufgenommen worden. Dortige Erfahrungen zeigen: Der Bearbeitungs- und Dokumentationsaufwand in Buchhaltungen geht gegenüber Papier- bzw. PDF-Rechnungen erheblich zurück. Abläufe zwischen und in Unternehmen werden einfacher. Gleiches gilt für das Zusammenspiel mit dem Steuerberater und der Finanzverwaltung. Zahlendreher und Eingabefehler kommen im Rechnungswesen nicht mehr vor. Schließlich fällt es leichter, Rechnungen schnell zu zahlen. Das verbessert die Liquidität der Rechnungsteller.
Einführung der E-Rechnung: wenig Aufwand, gute Chance
Die Einführung der für E-Rechnungen erforderlichen Technik und Software ist gerade für kleine Unternehmen mit wenig Aufwand verbunden und bietet eine willkommene Chance, Abläufe zu optimieren und so den Alltag des Unternehmens einfacher und digitaler zu gestalten.
Leitfaden zur Einführung mit Hinweisen auf Ansprechpartner
Unser Leitfaden richtet sich speziell an kleinere und mittlere Unternehmen. Er vermittelt empfehlenswerte Schritte zur Einführung der E-Rechnung, wann aufgrund gesetzlicher Vorgaben mit genügend Vorlauf gehandelt werden sollte und wer als Ansprechpartner und Dienstleister zur Verfügung steht.
vbw Kongress am 17. Juli 2024 vermittelt zusätzliche Informationen
Die E-Rechnung ist auch eines der Themen des vbw Kongresses Digitale Transformation im Steuerwesen am 17. Juli 2024 in München, zu der wir Sie herzlich einladen.