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Letzte Aktualisierung: 03. Mai 2024

Position

Wohnungen für Beschäftigte

Dr. Benedikt Rüchardt
Dr. Benedikt Rüchardt
Steuern, Finanzen, Landesentwicklung, Wirtschaft und Kommunalwirtschaft
Telefon +49 (0)89-551 78-252 +mobil+ +49 (0)173-349 39 60
 Enno Schad
Enno Schad
Geschäftsführer Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft
Telefon +49 (0)89-551 78-128 +mobil+ +49 (0)173-573 89 21
Wohnungen für Beschäftigte

Neue Beschäftigte zu gewinnen ist schwierig. In Regionen mit knappem Wohnraum kommt erschwerend dazu, dass hohe Mieten Bewerber abschrecken. Unternehmen können mit der Bereitstellung günstigen Wohnraums gegensteuern. Arbeitgeber stoßen dabei allerdings auf noch deutlich mehr Hindernisse als der Wohnungsmarkt im Allgemeinen. Auch diese spezifischen Hemmnisse müssen ausgeräumt werden, damit Unternehmen ihre Möglichkeiten voll entfalten können. Konkrete Ansatzpunkte führt die vbw Position Wohnungen für Beschäftigte näher aus.

Umnutzungen erleichtern

Die Umwidmung ungenutzter gewerblicher Gebäude für Wohnzwecke muss einfacher und ihr Umbau durch die KfW gefördert werden. Allein dadurch können nach Schätzung des Pestel-Instituts ca. 235.000 Wohnungen entstehen.

Lagebedingte Hindernisse abmildern

Planungs- und baurechtliche Restriktionen stehen der Entwicklung arbeitsplatznaher Wohnungen für Beschäftigte in Kern-, Misch- und Gewerbegebieten ebenso entgegen wie Lärmschutzauflagen. Solche Hindernisse sollten abgemildert werden. Auch sollten Kommunen über Konzeptvergaben öffentliche Grundstücke für Wohnungen für Beschäftigte mobilisieren.

Steuerliche Hürden abbauen

Die Besteuerung des geldwerten Vorteils bei günstiger Vermietung sollte deutlich milder ausgestaltet werden. Zudem gilt es, Wohnungen für Beschäftigte in der Erbschaft- und Schenkungsteuer als betriebliches Schonvermögen anzusetzen. Auch müssen besondere umsatz- bzw. körperschaftsteuerliche Hindernisse für Immobilienunternehmen und -genossenschaften abgebaut werden.

Umnutzungen in Wohnraum für Beschäftigte erleichtern

Kommunen sollten Vorhaben zur Umwandlung nicht mehr genutzter gewerblicher Immobilen zu Wohnzwecken konstruktiv begleiten. Auch sollten solche Nutzungsänderungen durch die KfW gefördert werden. Sofern es um bisher landwirtschaftliche Gebäude geht, sollte bei Umwandlung auf eine Besteuerung der stillen Reserven verzichtet werden.

Mietrecht arbeitsmarktgerecht entwickeln

Anders als heute sollten Wohnungen von Beschäftigten bei deren Ausscheiden auch dann zeitnah gekündigt werden können, wenn sie für Bewerber freigehalten werden sollen. Zudem sollte klargestellt werden, dass aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährte Mietvergünstigungen nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb auslaufen können.

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